Die Berufsunfähigkeit ist heutzutage mit das größte Risiko, gegen das sich Verbraucher versichern können. Der Wegfall des Einkommens führt nämlich zu dauerhaften und erheblichen finanziellen Verlusten, die nahezu kein Bürger ohne Hilfe kompensieren kann. Daher zählt die Berufsunfähigkeitsversicherung mittlerweile auch zu den Versicherungen, die von den meisten Experten als unverzichtbar empfohlen werden.
In früheren Zeiten waren es vor allen Dingen Personen in Berufen, die sich durch körperliche Anstrengung auszeichnen konnten, die vermehrt berufsunfähig werden. Dazu zählten beispielsweise Maurer, Dachdecker oder Möbeltransporteure. Eine aktuelle Statistik zeigt hingegen auf, dass sich dieses Bild mittlerweile allerdings deutlich gewandelt hat. Heutzutage sind es nämlich in erster Linie psychische Störungen, die als Hauptgrund für den Eintritt einer Berufsunfähigkeit zu nennen sind.
Inzwischen basieren mehr als 40 Prozent aller Fälle von Berufsunfähigkeit auf psychischen Störungen, beispielsweise Depressionen oder einem Burnout. An zweiter Stelle folgen Erkrankungen im Bereich des Bewegungsapparates, die allerdings mit knapp 14 Prozent bereits deutlich seltener auftreten. Zu den häufigeren Ursachen der Berufsunfähigkeit zählen ebenfalls Krebserkrankungen oder auch Erkrankungen im Bereich des Herz-Kreislauf-Systems. Dennoch nehmen die psychischen Störungen den weitaus größten Anteil ein, was sich in der Zukunft vom Trend der fortsetzen dürfte. Dieser Meinung sind zahlreiche Experten, die sich bereits intensiv mit dem Thema Berufsunfähigkeit beschäftigt und auch die vergangene Entwicklung beobachtet haben.
Wer bei schwerer Krankheit oder Unfall nicht von mageren staatlichen Sozialleistungen abhängig werden will, braucht heute einen privaten Berufsunfähigkeitsschutz. Schließt man eine Berufsunfähigkeitspolice schon in jungen Jahren ab, sichert man sich günstige Beiträge und verhindert Leistungsausschlüsse für bestehende Vorerkrankungen oder sogar eine gänzliche Ablehnung durch den Versicherer. Wer ... [ mehr ]
Hausfrauen - und natürlich Hausmänner - leisten wichtige und wertvolle Arbeit. Wenn sie sich nach einem Unfall oder wegen einer schweren Erkrankung plötzlich nicht mehr um Haushalt und Kinder kümmern können, gerät die ganze Familie in Schieflage. Gut, wenn man in diesem Fall wenigstens finanziell abgesichert ist. Mit Leistungen der gesetzlichen Rente dürfen vor allem jüngere Menschen, die noch w... [ mehr ]
Bei nicht wenigen Verbrauchern, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung besitzen, gibt es eine Diskrepanz zwischen dem erlernten und dem tatsächlich ausgeübten Beruf. Wie ein aktuelles Urteil verdeutlicht, ist bei einer Leistungspflicht allerdings ausschließlich der Beruf entscheidend, der zum Zeitpunkt der Berufsunfähigkeit ausgeübt wurde.
Heutzutage ist es fast normal, dass viele Deutsche nicht mehr in ihrem einmal erlernten Beruf arbeiten, sondern inzwischen einer anderen Tätigkeit nachgehen. Für die Berufsunfähigkeitsversicherung und den bestehenden Schutz gegen Berufsunfähigkeit ist dies sehr entscheidend, zumal im Vertrag stets der aktuell ausgeübte Beruf genannt werden sollte. Wie ein Urteil des Oberlandesgerichtes Saarbrücken (Az. 5 U 236/12-28) zeigt, besteht kein Anrecht auf eine Leistung, falls der Versicherungsnehmer in einem erlernten Beruf nicht mehr arbeiten kann, wenn er bereits seit geraumer Zeit einer anderen Tätigkeit nachgeht.
Im verhandelten Fall hatte der Kläger ehemals den Beruf des Stuckateurs gelernt, war aber bereits seit geraumer Zeit als Maschinenbediener tätig. Seinen Angaben zufolge hatte er diese Tätigkeit allerdings nur gewählt, um nicht weiterhin arbeitslos zu sein. Als Maschinenbediener konnte der Kläger zwar nach einer zwischenzeitlichen Arbeitsunfähigkeit wieder arbeiten, nicht aber in seinem erlernten Beruf. Das Oberlandesgericht Saarbrücken wies die Klage allerdings mit der Begründung ab, dass es eben bezüglich der Leistungspflicht nur auf die aktuell ausgeübte Tätigkeit ankäme.